Einlassbedingungen und Jugendschutz
Prinzipiell ist bei uns jeder willkommen, der als
Gast die Leistungen unseres Hauses in Anspruch nehmen will und sich
anständig und friedlich verhalten wird.
Mit Betreten des Hauses, wird die am Eingang ausgeschilderte Hausordnung
anerkannt.
Personen mit erhöhtem Sicherheitsrisikofaktor
kann der Einlass verwehrt werden.
Dazu zählen: Angetrunkene Personen, Personen
die durch Ihr äußeres Erscheinungsbild nicht zum Niveau
des Hauses passen oder durch an den Tag gelegte Verhaltensformen
auffallen.
Jugendliche unter 16 Jahren haben von Gesetzeswegen
keinen Zutritt!
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt
nur bis 24 Uhr erlaubt!
Eine längere Verweildauer ist nur unter der direkten Aufsicht
eines der Personenfürsorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
erlaubt!
Das Gesetzt gibt den Eltern die Möglichkeit
auf jede andere, für diese Aufgabe geeignete und volljährige
Person, ihre Personenfürsorgepflicht zu übertragen. (Dies
kann ohne weiteres der Freund oder die Geschwister sein, wenn die
Eltern diese für fähig halten.)
Eine Übertragung der Personenfürsorgepflicht können
wir leider nur schriftlich, auf unseren Formblättern akzeptieren.
(Das Formblatt ist im PDF Format. Um dies öffnen zu können
wird der Adobe Acrobat Reader benötigt.)
Download des Acrobat Readers HIER
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Formblatt - Erziehungsberechtigung <<<
Vom Gesetz sind wir verpflichtet Alterskontrollen
durchzuführen. Bitte halten Sie
insbesondere bei jugendlichem Äußerem, Ihren Personalausweis
beim Betreten des Lokals bereit.
Jugendliche die um 24 Uhr das Haus zu verlassen
haben, müssen Ihren Personalausweis am Eingang beim Betreten
des Hauses hinterlegen, um ein ordnungsgemäßes Nachhausegehen
zu gewährleisten. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Nach der aktuellen Gesetzeslage haben wir keine andere Möglichkeit!
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